„Die Stadt Trier erstellt jährlich einen Bedarfsplan für die Kindertagesbetreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege. Der Bedarfsplan weist für das Stadtgebiet die Einrichtungen und Plätze aus, die zur Erfüllung des Anspruchs nach § 14 Absatz 1 Satz 1 und den Anforderungen nach §§ 15 bis 17 erforderlich sind. Er trifft auch Festlegungen zu den […]


