Es geht heiß her in den Kitas — aktuell insbesondere aufgrund der beinahe unerträglichen Temperaturen. Für Erwachsene stellen diese Extremtemperaturen eine Herausforderung dar. Noch empfindlicher gegenüber dieser Hitze sind allerdings unsere Kinder. Extrem hohe Sommertemperaturen erfordern daher in Kindertagesstätten ein sorgsames Abwägen zwischen dem Gesundheitsschutz der Kinder, den gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes und der Verlässlichkeit für berufstätige Familien. Da der Organismus von Kleinkindern Hitze noch nicht optimal regulieren kann, gelten an heißen Tagen besondere Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen.
Auch die Verkürzung von Öffnungszeiten kann dabei ein erforderliches Mittel sein, um das Wohl der Kinder (und auch des Personals) zu gewährleisten. Die Verantwortung hierfür liegt immer beim Träger der Einrichtung. Dabei gilt aber der Grundsatz, dass zunächst organisatorische und technische Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Belastung zu senken. Erste Maßnahme darf niemals eine Verkürzung der Öffnungszeiten sein, schon gar nicht über einen längeren Zeitraum hinweg. Die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und das Arbeitsstättenrecht (ArbStättV) geben klare Grenzwerte vor. Erst bei extremen Innentemperaturen von über 35 °C gelten Räume rechtlich als nicht mehr nutzbar. Es steht außer Frage, dass es bereits weit vor Erreichung dieser Grenzwerte eine Herausforderung ist, den Alltag in der Kita zu verbringen. Daher muss der Träger seiner Verantwortung rechtzeitig nachkommen und bestmöglich für Minderung der Belastung sorgen. Laut Arbeitsstättenverordnung sollen bereits ab 26°C Maßnahmen ergriffen werden, ab 30°C sind diese verpflichtend.
Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass Kinder nicht nur während der Betreuungszeit in der Kita, sondern auch Zuhause und im gewohnten Umfeld hohen Temperaturen ausgesetzt sein können. Die Verantwortung für den Schutz der Kinder liegt dabei sowohl bei den Eltern als auch bei den Kitas im Rahmen ihrer jeweiligen Sorgfalts- und Aufsichtspflichten. Eine Verkürzung der Betreuungszeiten führt daher nicht automatisch zu einer Verringerung der Belastung oder zu einem höheren Gesundheitsschutz. Vielmehr kann sich die Situation für manche Familien sogar erschweren, wenn zu Hause keine vergleichbaren Möglichkeiten zur Kühlung, Betreuung oder Anpassung des Tagesablaufs bestehen. Umso wichtiger ist es, dass Kitas ihrer Fürsorgeverantwortung durch geeignete Maßnahmen wie ausreichende Flüssigkeitsversorgung, Verschattung, angepasste Aktivitäten und regelmäßige Abkühlungsmöglichkeiten nachkommen. Gleichzeitig sind Eltern gefordert, auch außerhalb der Betreuungszeiten auf einen angemessenen Hitzeschutz zu achten. Nur durch das gemeinsame Wahrnehmen dieser Sorgfaltspflichten kann das Wohl und die Gesundheit unserer Kinder bestmöglich geschützt werden.
Zum Thema Hitzeschutz gibt es zahlreiches Informationsmaterial im Internet. Wir haben einige Links zu hilfreichen Webseiten offizieller Stellen zusammengefasst und unten aufgeführt. In den einzelnen Artikeln finden sich auch Tipps & Verweise auf geeignete Maßnahmen und die rechtlichen Grundlagen.
Bundesumweltministerium:
Ratgeber für Kitas, Grundschulen und Eltern: Hitze, UV-Strahlung, Luftschadstoffe, Allergene, Mücken und Schildzecken
Unfallkasse RLP:
Infoblatt: Wenn’s heiß hergeht: Tipps bei hohen Raumtemperaturen in Schule und Kita
Unfallkasse NRW
Sonnenschutz — Sichere Kita
Bundesamt für Strahlenschutz:
Sonnenschutz für Kinder im Kindergarten Handreichung für Erzieher/innen
Wir als Elternvertretung schließen uns uneingeschränkt dem Kita-Fachkräfteverband RLP an:
Mangelnder Hitzeschutz in der Kita? — Kitafachkräfteverband RLP

