Immer mehr Eltern fragen sich: Wie viel Betreuungszeit steht meinem Kind in der Kita eigentlich zu? Laut Kita-Gesetz sind es montags bis freitags „regelmäßig durchgängig sieben Stunden“.
Doch was nützt ein gesetzlicher Anspruch, wenn die Realität anders aussieht? Verkürzte Öffnungszeiten, plötzliche Schließtage – das bringt viele Familien an ihre Grenzen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird so zur täglichen Herausforderung.
Wer dann das Gespräch mit der Kita sucht, hört nicht selten: „Sie haben doch nur Anspruch auf sieben Stunden – seien Sie froh, wenn Sie mehr bekommen.“
Das hinterlässt Frust, Unsicherheit – und das Gefühl, mit den eigenen Sorgen allein zu sein. Dabei brauchen Familien gerade jetzt mehr Verlässlichkeit.
An dieser Stelle möchten wir auf einen Artikel des Kreiselternausschuss Südliche Weinstraße (KEA SÜW) hinweisen, der die Situation einmal genauer betrachtet.